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Normseite

Eine genormte Seite, die so genannte Normseite (NS), besteht aus 1800 Anschlägen, wir können uns also eine Seite vorstellen, auf der 30 Zeilen mit je 60 Anschlägen sind. Üblicherweise werden Texte aber anders formatiert (dichterer Text, dünnerer Text), darum wird der reale Textumfang – also die Anzahl der Normseiten – mittels einer einfachen Rechnung festgestellt. Im Texteditor (Word) finden wir in den Eigenschaften (Datei) die Statistischen Angaben, dort addieren wir: Anzahl der Zeichen (ohne Leerzeichen) + Anzahl der Wörter +Anzahl der Absätze (so bekommen wir die Anzahl der Anschläge), und das Ganze dividieren wir durch 1800 und bekommen die Anzahl der Normseiten.

Wir verwenden ein Makro, das diese Berechnung durchführt und von führenden tschechischen Agenturen verwendet wird.
Definition der Normseite durch die Verordnung Nr. 77/1993 d. Slg. § 24 Abs. 2:
Definition: 1 NS = 1800 Anschläge.

Anzahl der Anschläge: Anzahl der Zeichen + Anzahl der Wörter + Anzahl der Absätze.
Berechnung: 1 NS = Anzahl der Anschläge : 1800

Auf ähnliche Ergebnisse kommt folgende Berechnung, die durch einige Agenturen verwendet wird: 1 NS = 1 500 Zeichen (ohne Leerzeichen).

Bemerkung: Die Anzahl der Normseiten des Endtextes (der Übersetzung) ist in der Regel um ungefähr 20 % höher

1 NS bedeutet durchschnittlich 60–120 Minuten Arbeit.

Liefertermin der Übersetzungen

Die Standard-Lieferfrist von Übersetzungen beträgt 5 Arbeitstage einschließlich des Tages der Annahme der Übersetzung und des Liefertages. Die Norm für Übersetzer beträgt bei gewöhnlichen Aufträgen 6 Normseiten pro Tag. Bei umfangreichen Übersetzungen können wir die Arbeit auf mehrere Übersetzer aufteilen; alles je nach Abmachung mit dem Kunden.

Kommerzielle Übersetzungen

Dies ist die am meisten verbreitete und häufigste Art der Übersetzung gegen Honorar. Es handelt sich um Übersetzungen, für die keine Beglaubigungsklausel benötigt wird, mit Ausnahme von literarischen oder speziellen Übersetzungen.

Amtliche Übersetzungen

Auch gerichtliche Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung genannt. Diese Übersetzung ist durch ein Siegel mit dem Originaldokument verbunden und mit einem Rundsiegel und einer Beglaubigungsklausel (Dolmetscherklausel) versehen. Die Übersetzung wird durch einen gerichtlich bestellten Dolmetscher beglaubigt, der die Beglaubigungsklausel und das Rundsiegel beifügt. Die Übersetzung muss mit dem Originaldokument oder mit dessen notariell beglaubigter Kopie untrennbar verbunden (zusammengeheftet) sein. Eventuell benötigte notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten können wir sicherstellen.

Beglaubigungsklausel

Die Beglaubigungsklausel (Dolmetscherklausel) ist die gebührenpflichtige Erklärung des Gerichtsdolmetschers über die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original, das Teil der Übersetzung ist.

Form des zu übersetzenden Textes

Den zu übersetzenden oder zu korrigierenden Text können Sie uns in beliebiger Form übergeben, per E-Mail, per eingeschriebener Post, persönlich oder mittels eines Kuriers.

E-Mail ist am gebräuchlichsten und am schnellsten. Wir übernehmen alle geläufigen Formate, z. B. MS Word, Excel, Präsentationen in MS Powerpoint, Adobe Acrobat usw.

Alle Dateien können im Originalzustand oder mittels WINZip, WINRar u.ä. komprimiert sein.

Wir können auch Dokumente in beliebigem Format scannen, einschließlich OCR (Umformung in digitales Format), diese verarbeiten und anschließend grafisch verarbeiten (Tabellen, Graphen, Bilder mit Beschriftung usw.).

Form der fertigen Übersetzung

  1. Digital – in elektronischer Form im gewünschten Format
  2. Analog – hochwertige graphische Verarbeitung mittels eines Laserdruckers auf hochwertige Druckmedien.

Korrekturen

Auf Wunsch des Kunden führen wir verschiedene Typen von Korrekturen und Textaufbereitungen durch, und das sowohl bei Übersetzungen als auch Originaltexten. Für eine Korrektur eines übersetzten Textes muss auch die Originalversion beigelegt werden.

Dolmetschen

Konsekutiv – der Dolmetscher übersetzt nachfolgend einzelne Abschnitte einer Rede.
Simultan – der Dolmetscher spricht gleichzeitig mit dem Redner.
Amtlich – ein Gerichtsdolmetscher ist beim zuständigen Landesgericht der Tschechischen Republik registriert und hat eine amtliche Berechtigung für diese Tätigkeit.

Preise

Falls Sie Interesse an unseren Dienstleistungen haben, fertigen wir für Sie eine kostenlose vorläufige Kalkulation an. Sie müssen uns nur einen Text schicken, beispielsweise per E-Mail oder Fax, und wir schicken Ihnen umgehend eine Preiskalkulation und den Liefertermin zu.
Berechnete Mindesteinheit: 1 NS.

Ermäßigungen: Je nach Absprache können wir Ihnen individuelle Ermäßigungen und weitere Vorteile (z. B. vorrangige Verarbeitung) anbieten. Auf größere Aufträge mit einem angemessenen Liefertermin gewähren wir gerne einen Mengenrabatt.

Vertraulichkeit der Informationen

Die vertrauliche Behandlung von erlangten Informationen ist für uns selbstverständlich. Alle unsere Mitarbeiter sind vertraglich zu Schweigsamkeit über alle in den Aufträgen enthaltenen Informationen verbunden.